E-Bike-Training für Senioren

Erstmalig wurde dieses Jahr ein E-Bike-Training für Senioren oder auch Wiedereinsteiger durchgeführt.

Dieses bestand aus einem Theorievortrag mit Hinweisen zum Unfallgeschehen, zur gewachsenen Bedeutung des E-Bikes in Deutschland und Bayern, zu den verschiedenen Arten von E-Bikes und auch zu einigen rechtlichen Neuerungen für Radfahrer.

Der Kurs wurde von insgesamt 11 Personen besucht und konnte durch Mitwirkung der Kreisseniorenbeauftragten, Frau Kreuzer, in der VHS durchgeführt werden.

Bei leider nicht sehr gutem Wetter schloss sich dann der Praxisteil zwei Tage später im Verkehrsgarten in Regen an. Vermutlich aufgrund des schlechten Wetters hatte sich die Gruppe auf sechs Teilnehmer reduziert. An diesem Vormittag wurden zuerst einige Tipps bezüglich wichtiger Einstellungen am Fahrrad gegeben und dann folgten verschiedene Fahrübungen, die die Handhabung des E-Bikes erleichtern sollten. Die Teilnehmer waren mit viel Engagement dabei und man konnte am Schluss doch wesentliche Fortschritte erkennen.

Moderatoren und Teilnehmer waren sich einig, dass die Veranstaltungen sinnvoll sind und auch zukünftig regelmäßig angeboten werden sollten.

Alte Parkausweise gelten nicht mehr

Alte Parkausweise gelten nicht mehr

Die vor 2001 ausgegebenen Parkausweise für schwerbehinderte Menschen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit. Wer vom 1. Januar 2011 an auf Behindertenparkplätzen parken wolle, benötige dazu den sogenannten EU-Parkausweis.Dieser Parkausweis ist längstens bis zum 31.12.2010 gültig!

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Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO)

Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) tritt am 4. Dezember2010 in Kraft.
§ 2 Abs. 3a Satz 1, 2 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung wurde wie folgt gefasst:„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeugnur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugenund Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage Weiterlesen

Alte Kindersitze gelten nicht mehr

Mit Wirkung vom 08. April 2008 hat sich der Gesetzestext in der Kindersicherungsvorschrift ( § 21 Abs. 1a StVO) geändert. Dort steht nun nicht mehr, dass Kindersitze amtlich genehmigt sein müssen. Das neu geltende Recht verweist vielmehr darauf, dass Kindersitze dem Artikel 2 Abs.1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG vom 16.12.1991 und dessen Neufassung durchArtikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG vom 08.04.2003entsprechen müssen… Weiterlesen

Fachvorträge

Zu folgenden Themen können Sie als Gruppe/Verein( kostenlos) einen Moderator anfordern:

  • “Sicher unterwegs” im Straßenverkehr
  • Kinder gesichert unterwegs (Original-Kindersitze)
  • Neuerungen im Straßenverkehr
  • Punkteabbau Flensburg
  • Ladungssicherung
  • Führerschein mit 17
  • Alkohol – Drogen
  • Jugendschutz
  • Sonderrechte Freiwillige Feuerwehr
  • Haustürgeschäfte/ Kaffeefahrten/ Betrügereien/ Telefonwerbung
  • Gefahren im Internet
  • Handy / Happy Slapping
  • Seminar Gewalt / Zivilcourage
  • Weggeschaut ist mitgemacht / Zivilcourage
  • Was sind Drogen
  • Diebstahl durch Kinder/Jugendliche
  • Themen nach Wunsch – bitte Rücksprache

Zusätzliche Angebote für Schulen:

  • Toter Winkel
  • Hallo Auto
  • Fahrradhelm macht Schule
  • Radfahren im Schonraum (Parcour)
  • Alkohol-Diskussion
  • “Heiße Scheiben”, Handy, Chat

Zusätzliche Angebote für Kindergärten:

  • Verkehrserziehung
  • Ansprechen fremder Personen
  • Besuch der Polizei

Sie haben Interesse? Kontaktieren Sie uns doch einfach per eMail info@kreisverkehrswacht-regen.de