Alte Kindersitze gelten nicht mehr

Mit Wirkung vom 08. April 2008 hat sich der Gesetzestext in der Kindersicherungsvorschrift ( § 21 Abs. 1a StVO) geändert. Dort steht nun nicht mehr, dass Kindersitze amtlich genehmigt sein müssen. Das neu geltende Recht verweist vielmehr darauf, dass Kindersitze dem Artikel 2 Abs.1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG vom 16.12.1991 und dessen Neufassung durchArtikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG vom 08.04.2003entsprechen müssen…Dies bedeutet im Klartext: Es sind nur noch Kindersitze zugelassen, die bereits nach ECE 44/3 und ECE 44/4 genehmigt sind.
Alte Kindersitze, die nach ECE 44/1 oder ECE 44/2 genehmigt wurden (etwa bis 19995 in den Verkehr gebracht) , dürfen ab sofort nicht mehr verwendet werden. Nach welcher Norm ein Kindersitz genehmigt wurde, ist am 8-stelligen Prüfzeichen mit der dazugehörenden Prüfnummer zu erkennen. Die 2. Stelle in der Prüfnummer gibt an, nach welcher Norm der Sitz genehmigt wurde. An dieser Stelle muss sich also künftig die Zahl 3 oder 4 befinden. Steht dort die Zahl 1 oder 2, ist der Sitz nicht mehr zulässig.
Nachfolgende wird ein Beispiel für ein Prüfzeichen nach der Norm ECE 44/4 dargestellt:

pruefzeichen

Der Kindersitz wurde nach der Norm ECE 44/4 geprüft, da an der 2. Stelle die Zahl „4“ steht!

 

Bußgeldkatalog:

Bei Verwendung alter Kindersitze sind folgende Kennzahlen des Bußgeldkataloges anwendbar:

121118 Nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung eines Kindes gesorgt

Vw-Geld 30 €

121124 Nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung mehrerer Kinder gesorgt

Vw-Geld 35 €

Da die Gesetzesänderung in Form der 16. VO zur Änderung der StVO bereits im Jahre 2006 verkündet wurde, ist die Übergangszeit definitiv abgelaufen.

Auf die Anwendung des Opportunitätsgrundsatzes darf aber verwiesen werden!

 

Neuerungen In Kürze:

Ab 01.01.10 :

Wegfall der separaten AU-Untersuchung. Sie wird zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt. AU-Plaketten werden bei der Hauptuntersuchung entfernt!

Ab 2013:

Führerscheine werden nur noch bis 15 Jahre ausgestellt! (Lkw-Führerscheine bereits seit 1998 nur noch für 5 Jahre)

Ab 04.12.2010:

Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge!