Archiv der Kategorie: Aktuelles zur StVO

Alte Parkausweise gelten nicht mehr

Alte Parkausweise gelten nicht mehr

Die vor 2001 ausgegebenen Parkausweise für schwerbehinderte Menschen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit. Wer vom 1. Januar 2011 an auf Behindertenparkplätzen parken wolle, benötige dazu den sogenannten EU-Parkausweis.Dieser Parkausweis ist längstens bis zum 31.12.2010 gültig!

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Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO)

Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) tritt am 4. Dezember2010 in Kraft.
§ 2 Abs. 3a Satz 1, 2 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung wurde wie folgt gefasst:„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeugnur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugenund Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage Weiterlesen

Alte Kindersitze gelten nicht mehr

Mit Wirkung vom 08. April 2008 hat sich der Gesetzestext in der Kindersicherungsvorschrift ( § 21 Abs. 1a StVO) geändert. Dort steht nun nicht mehr, dass Kindersitze amtlich genehmigt sein müssen. Das neu geltende Recht verweist vielmehr darauf, dass Kindersitze dem Artikel 2 Abs.1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG vom 16.12.1991 und dessen Neufassung durchArtikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG vom 08.04.2003entsprechen müssen… Weiterlesen