Alte Parkausweise gelten nicht mehr
Die vor 2001 ausgegebenen Parkausweise für schwerbehinderte Menschen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit. Wer vom 1. Januar 2011 an auf Behindertenparkplätzen parken wolle, benötige dazu den sogenannten EU-Parkausweis.Dieser Parkausweis ist längstens bis zum 31.12.2010 gültig!
Künftig gültig im gesamten Bundesgebiet!
Künftig in Kombination gültig in Bayern!
Als Einzelauflage berechtigt folgender Ausweis nicht zum Parken auf Parkplätze für Behinderte!